Wolfgang ist 63, es geht ihm hervorragend. Kein Wunder, besitzt er doch „das Große Brennrecht“, oder auch „das Maria-Theresianisches Brennrecht“, oder auch „das Drei-Hektoliter-Brennrecht“. Der benachbarte Wirt und Hotelier wollte genau das immer haben, er sagte immer wieder zu Wolfgangs Mutter: „Nachbarin! Wos mochst denn mit de gaunzn Baam? So vü Arbeit! Gib`s mir!“ Aber die Nachbarin gab es natürlich dem Buben.
Dieses Privileg ist „ad rem“ an die Liegenschaft gebunden, also „auf die Sache“, und nicht „ad personam“, also auf „die Person“. Die das große Brennrecht besitzen, dürfen obendrein Obst zukaufen, anders als gewöhnliche Bauern, die nur ihren Hausbrand brennen dürfen, sie bezahlen dafür aber ab dem ersten Liter Steuer.
Sollte Wolfgang die Liegenschaft an seine beiden Kinder vererben, erlischt es, den es gilt „zu ungeteilter Hand“. Auch erlischt es, wenn er zwei Jahre lang hintereinander nicht brennt und keine Steuern bezahlt. Das sind die kleinen Tricks der Bürokratie, mit denen sie das Brennmonopol, das eigentlich beim Staat liegt, durchsetzen wollen. Aber mit Bürokratie kriegen sie ihn nicht klein, denn: „Bürokratie, das können wir.“
Er war früher leitend in der Nationalbank tätig, saß oft in einem 20. oder 30. Stock eines Bankenturms in Frankfurt, richtet den Blick aus dem Fenster und fragte sich: „Was soll der Scheiß überhaupt?“ In seinem Geburtsort in Oberösterreich, auf der kleinen Liegenschaft, auf der das Brennrecht liegt, kniet er nun im Herbst immer zwischen den paar Obstbäumen und klaubt Zwetkschen, Birnen oder Kriarcherln, davon neulich 200 Kilo.
„Weißt du überhaupt, was das für eine Arbeit ist?“ Aber diese Arbeit stört ihn nicht. Denn dabei richtet er den Blick gelassen in Richtung Totes Gebirge und denkt sich: „Ihr könnt mich doch alle am Arsch lecken.“